Pflegende Angehörige – Deutschlands größter Pflegedienst – brauchen von Zeit zu Zeit eine Auszeit. Denn sie leisten Unglaubliches!

Um dies zu ermöglichen besteht die Möglichkeit für eine bestimmte Zeit ein Platz in einem Pflegeheim zu buchen. So sieht es die Pflegeversicherung vor. Doch die Realität sieht anders aus. Es gibt nur wenige Kurzzeitpflegeplätze in den Pflegeheimen, die zudem auf lange Zeit ausgebucht sind.

Oftmals scheitert es auch daran, dass die pflegebedürftige Person aus ihrer gewohnten Umgebung rausgerissen wird und sich schwer in eine neue Umgebung einfügen kann.

Mit unserem Kurzzeitpflegekonzept ergänzen wir unser gewohntes Angebot der langfristigen Betreuung in häuslicher Gemeinschaft um die kurzzeitige Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung während der Abwesenheit der pflegenden Angehörigen- und dies auch für eine kurze Abwesenheit, z. B. für ein Wochenende bis zu einem längeren Urlaub bis zu 14 Tagen.

Während der Abwesenheit der pflegenden Angehörigen übernimmt eine erfahrene Betreuungskraft die Versorgung der pflegebedürftigen Person in gewohnter Art und Weise.

Die Kosten können über die Pflegeversicherung im Rahmen der Verhinderungspflege und teils über die Kurzzeitpflege abgerechnet werden. Bis zu 14 Tagen im Jahr können ohne Zuzahlung für Sie organisiert werden.

Aufgabenbereich:

  • Pflegerische Alltagshilfen
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuungsaufgaben (innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit)

Einsatzmöglichkeit:

Modell 1:   3 Betreuungstage am Stück zzgl. An- und Abreisetag = 5 Tage

Modell 2:   8 Betreuungstage am Stück zzgl. An- u. Abreisetag = 10 Tag

Modell 3:  14 Betreuungstage (7. Tag = Ruhetag) zzgl. An- und Abreisetag = 16 Tage

Vertragsverhältnis:

Zwischen der Betreuungskraft und dem Privathaushalt wird ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen (Arbeitgebermodell).

Die Arbeitszeit beträgt 8 Std./Tag. Die Verteilung erfolgt flexibel nach den Bedürfnissen des Arbeitgebers. Außerhalb der Arbeitszeit besteht kein Bereitschaftsdienst.

Voraussetzung:

  • Pflegedienst bleibt integriert, bzw. es kommt regelmäßig eine Kontaktperson vorbei
  • ab PG 4 ist ein Pflegedienst zwingend
  • Ansprechpartner für Notfälle (24h Erreichbarkeit)
  • Ruhezeiten können gewährleistet werden (insbesondere Nachtruhe)

Rufen Sie uns gleich an, damit Ihr Urlaub bald beginnen kann ....