Häufig gestellte Fragen

Was ist unter dem Modell der individuellen und flexiblen Ganztagsbetreuung zu verstehen?

Das Besondere daran ist, dass das Personal bei Ihnen im Haushalt wohnt und sich dadurch ganz individuell auf Ihren Tagesrhythmus einstellen kann. Die Arbeitszeit wird flexibel zu unterschiedlichen Zeiten erbracht.


Ist dann ständig jemand um mich herum?

Nein! Grundsätzlich kann auch nicht erwartet werden, dass das Personal 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche immer abrufbereit bzw. anwesend ist. Dies ist rechtlich und auch menschlich nicht zu vertreten. Jeder Mensch braucht Ruhe und Freizeit.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 38,5 Std. bei 6 Arbeitstagen pro Woche. Die tägliche Arbeitszeit wird nach Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf über den Tag verteilt.

Bei diesem geforderten Höchstmaß an Individualität und Flexibilität empfehlen wir dringend, das Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen.

Außerhalb der Arbeitszeit zieht sich das Personal zurück, geht spazieren, erledigt private Dinge. Das Personal respektiert Ihre Privatsphäre.


Für wen ist das Modell der Ganztagsbetreuung geeignet?

Wenn Sie trotz Ihres Hilfebedarfs in Ihren eigenen vier Wänden bleiben wollen und bereit sind, fremde Hilfe zu akzeptieren, ist dieses Modell eine gute Möglichkeit, einen Heimumzug zu vermeiden.

Sie sind noch selbständig genug, dass ein Hausnotrufdienst bei Abwesenheit des Personals für die Bereitschaft im Notfall ausreicht.

Ein soziales Netzwerk (Angehörige, Nachbarn, Freunde, etc.) begleiten Sie und das Personal, idealerweise sind sie vor Ort.

Selbst für eine notwendige 24h-Betreuung oder bei einem erforderlichen regelmäßigen Unterstützungsbedarf in der Nacht ist eine Ganztagsbetreuung eine ideale Ergänzung zu anderen involvierten Pflegemodellen.


Wie erfolgt die Auswahl des Personals?

Anhand Ihres individuellen Bedarfs und Ihrer Wünsche werden wir für Sie eine geeignete Kraft auswählen. Hierbei verlassen wir uns auf unsere Erfahrung und auch gewissermaßen auf unser Gespür. Wir schlagen Ihnen eine Person vor.

Die Entscheidung treffen zuletzt Sie.


Wie lange bleibt das Personal?

Sie bleibt, solange es beide Seiten wollen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ältere Menschen mit einem öfteren Wechsel der Kräfte sehr belastet werden. Daher ist es unser Bestreben, die Stellen längerfristig (min. 6 Monate) zu besetzen.

Was passiert, wenn man sich  nicht versteht?

Das Arbeitsverhältnis kann in den ersten 6 Monaten (Probezeit) von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Wir unterstützen Sie bei der Suche einer Ersatzkraft.

Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund des Todes des Arbeitgebers oder bei einem notwendigen Umzug in ein Pflegeheim.


Welche Tätigkeiten übernimmt das Personal?

Sie übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie z. B. die Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen/bügeln, kochen, einkaufen, etc. sowie pflegerische Alltagshilfen. Dazu zählen z. B. Körperhygiene, An- und Auskleiden, Toilettengänge, Mobilität, Ernährung, etc. Darüber hinaus ist die Kommunikation und Risikominimierung eine wichtige Aufgabe.


Welche Qualifikation bringt das Personal mit?

Gemeinsam mit Ihnen werden wir aufgrund Ihres individuellen Bedarfs und Ihrer Wünsche die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Personals festlegen. Es ist immer unser Bestreben, Personal mit guten Deutschkenntnissen in Dauerstellen einzusetzen. Doch man muss dazu sagen, dass gute Deutschkenntnisse sicher die Kommunikation erleichtern, aber nicht unbedingt Voraussetzung für den Erfolg sind.


Welche Vorteile haben meine Angehörige?

Durch die Pflege und Betreuung von Familienmitgliedern stoßen viele Angehörige an Ihre Grenzen. Sie haben wenig Zeit, um die Versorgung alleine zu übernehmen. Die Ganztagsbetreuung ist eine große Entlastung, ist aber kein Ersatz. Wir sehen es deshalb für dringend notwendig, dass Ihre Angehörige die Betreuung weiterhin begleiten und involviert bleiben. Idealerweise sind sie vor Ort.


Wie sieht es mit Urlaub aus?

Es besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 4 Wochen pro Kalenderjahr. Wir haben ein Vertretungskonzept erarbeitet und erprobt. Bei Beachtung dieses Konzeptes und Flexibilität bei der Planung ist eine Abdeckung mit Vertretungskräften in den meisten Fällen problemlos möglich.


Mit welchen Kosten sind zu rechnen?

Gemeinsam werden wir aufgrund Ihrer individuellen Situation und dem Bedarf das Gehalt festlegen. Dabei beachten wir auch den Mindeststundenlohn von mindestens 8,50 €. Im Durchschnitt ist demnach mit einer Zuzahlung zum Pflegegeld in Höhe von ca. 1.600,– € zu rechnen. Für eine angemessene Unterkunft und für Verpflegung ist zu sorgen.

Eine detaillierte Kostenaufstellung wird mit Ihnen bei unserem persönlichen Gespräch besprochen und ausgehändigt.


Welche Möglichkeiten bestehen bzgl. der Kostenerstattung?

Sie haben die Möglichkeit, das Pflegegeld der Pflegeversicherung zu beanspruchen.

Vertretungskosten während des Urlaubs bzw. Krankheitsfalls Ihrer Kraft kann über die Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung größtenteils finanziert werden.

Ausfallkosten während eines Krankheitsfalles werden zudem im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes von der Krankenkasse der Pflegekraft bis zu 80 % zurückerstattet.

Alle Kosten können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Hierzu sprechen Sie am Besten mit Ihrem Steuerberater.


Wie ist der Ablauf?

Nehmen Sie sich zunächst Zeit für ein persönliches Gespräch mit mir. So können wir uns kennenlernen und feststellen, ob unser Konzept zu Ihnen passt.

Erst wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entschieden haben, beginnen wir mit der Personalsuche.

Da wir großen Wert darauf legen, ausgewähltes Personal in Einsatz zu bringen, brauchen wir auch etwas Zeit. In der Regel dauert es aber max. 2 – 3 Wochen, bis eine passende Betreuung dann zu Ihnen kommen kann.


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